Technisch gesehen müssen Browser dem Benutzer keine Frage stellen, um Cookies zu verwenden. Darüber hinaus sind sie technisch nicht an die vom Benutzer gegebene Antwort gebunden.
Rechtlich ist dies eine andere Sache. In der Europäischen Union müssen die Websites den Benutzer nun um seine Zustimmung bitten, bevor sie Tracking -Cookies oder andere Mittel verwenden, um personenbezogene Daten über den Benutzer zu sammeln. Sie müssen jedoch nicht um die Zustimmung des Benutzers bitten, Cookies zu verwenden, die für die Bereitstellung ihres Dienstes erforderlich sind (z. B. Sitzungscookies). Wenn Websites Cookies zulassen möchten, dient dies dazu, rechtmäßig personenbezogene Daten über den Benutzer zu sammeln. Diese Daten können je nach Wertschätzung der Benutzer als privat oder vertraulich angesehen werden.
Die Formulierung „Für ein besseres Surferlebnis“ bedeutet normalerweise „In Damit wir Ihnen gezielte Werbung anbieten können, verdienen wir mehr Geld, um bessere Inhalte zu erstellen. “ oder "Damit wir Ihnen gezielte Werbung anbieten können, haben Sie (theoretisch) weniger irrelevante Werbung."
Eine böswillige Website wird möglicherweise ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie könnten um die Zustimmung bitten und die Antwort nicht einhalten, oder sie könnten darauf verzichten, die Frage überhaupt zu stellen.
Weitere Informationen zum Gesetz: DSGVO auf Wikipedia